AGB Fahrradvermietung der Fredebohm Touristik Inh. Ole Fredebohm e. K.

  1. Anwendungsbereich Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die gewerbliche Vermietung von Fahrrädern jeglicher Art und deren Zubehör und sind Bestandteil des zwischen dem Ausleihenden (nachfolgend Mieter genannt) und der Fredebohm Touristik (nachfolgend Vermieter genannt) abgeschlossenen Mietvertrag.
  2. Vertragsschluss, Bezahlung, Rücktrittsvorbehalt
    2.1. Für Onlinebuchungen und Vorreservierungen gilt: Der Mieter erkennt die Preise wie angezeigt an, sowie dass die Abbildungen der Fahrräder vom Original in Form und Farbe abweichen können. Mit dem Klick auf den Button „jetzt buchen“ gibt der Mieter bei einer Onlinebuchung eine verbindliche Buchung ab. Der Vermieter nimmt die Buchung an, indem er eine Buchungsbestätigung per E-Mail an den Mieter sendet. Sowohl der Mieter als der Vermieter kann den Mietvertrag binnen 48 Stunden nach Buchung widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Die Bezahlung erfolgt direkt nach Buchung durch den Mieter über die ausgewiesenen Zahlungsmethoden. Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrrad mit einer bestimmten Ausstattung oder Farbe, sondern mietet immer nur ein beliebiges Fahrrad aus einer Kategorie (z. B. ein beliebiges Tourenrad mit 7 Gang-Schaltung). Der Vermieter ist berechtigt, die gemietete Kategorie durch ein Fahrrad aus einer hochwertigeren Kategorie zu ersetzen.

2.2 für Buchungen vor Ort gilt: Die Miete ist sofort nach Unterschrift auf dem Mietvertrag fällig und in bar oder per EC-Karte zu zahlen.

2.3 Eine Bar-Auszahlung von Gutscheinen, Rabattcodes und Nachlässen ist nicht möglich. Rabattcodes und Gutscheine müssen bei Bezahlung vorgelegt/eingelöst werden. Eine nachträgliche Einlösung ist nicht möglich.

  1. Stornierung / frühere Rückgabe

3.1 Storniert der Mieter die gebuchten Fahrräder ganz oder teilweise, so kann der Vermieter eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des Mietpreises einbehalten.

3.2 Bei Abbruch der Miete durch den Mieter wegen z. B.  schlechtem Wetter, Krankheit oder andere nicht vom Vermieter zu vertretenden Umständen erfolgt keine Rückerstattung des Mietentgelts.

  1. Mietdauer, Übergabe, Rückgabe
    Die Mietdauer richtet sich nach dem in der Buchung vereinbarten Zeitraum. Ein Kalendertag ist immer ein Miettag, egal wie viele Stunden das Fahrrad von einem Kalendertag gemietet wurde. Eine Verlängerung des Mietzeitraums ist zwingend vor Abgabe der gemieteten Fahrräder mit dem Vermieter abzustimmen.

4.1. Übergabe und Rückgabe

Die Anmietung des jeweiligen Fahrrads und des Zubehörs beginnt mit der Herausgabe des Mietgegenstands und der Unterschrift des Mieters. Die Übergabe an den Mieter erfolgt während der Öffnungszeiten bei der Fahrradvermietung der Fredebohm Touristik am ersten Miettag. Die Übergabe erfolgt nur gegen Vorlage eines Personalausweises. Die Rückgabe erfolgt am Ort der Übergabe. Die Rückgabe muss am letzten Miettag bis spätestens 19.00 Uhr beim Vermieter erfolgen. Wird das Fahrrad nicht pünktlich zum o.g. Zeitpunkt zurückgebracht, wird der volle Tagesmietpreis berechnet.

  1. Nutzung

5.1 Der Mieter hat das Fahrrad sorgfältig und im Rahmen der bei derartigen Fahrzeugen üblichen Nutzung zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Untersagt sind insbesondere: das Fahren auf den Wattflächen und durch Salzwasser, das Fahren mit zwei Personen (ausgenommen Fahrräder mit Kindersitzen), die Gebrauchsüberlassung an andere als die im Mietvertrag ausgewiesene Personen, selbständige Vornahme von technischen Änderungen u. Manipulationen an den Fahrzeugen, das Herunterfahren von Treppen, sowie das Fahren unter Alkoholeinfluss. Das Herunterfahren des Deiches und der Deichabfahrten mit den Tretmobilen ist aus Sicherheitsgründen untersagt.

5.2 Dem Vermieter steht es frei, das Vertragsverhältnis bei unsachgemäßem Gebrauch jederzeit vorzeitig zu kündigen und die Herausgabe des Fahrzeugs zu verlangen. Eine Rückzahlung der Miete ist in diesem Fall ausgeschlossen.

5.3 Bei Schäden durch unsachgemäße Nutzung, die nicht durch normalen Verschleiß hervorgerufen werden, insbesondere der Verletzung der zuvor genannten Vertragspflichten, haftet der Mieter. Etwaige Reparaturen/Wiederherstellung erfolgen zu den jeweils üblichen Händlerpauschalen (Material u. Arbeitskosten)

5.4 Bei starker Verschmutzung ist das Fahrrad durch den Mieter zu reinigen, bei Nichtbeachtung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 30,- € pro verschmutztem Fahrrad erhoben.

5.5 Das Fahrzeug ist ordnungsgemäß zu verschließen. Der Vermieter stellt hierzu entsprechende Schlösser zur Verfügung. Fahrzeuge, die, entgegen der oben genannten Obliegenheiten, in Abwesenheit des Mieters ungesichert vorgefunden werden, werden vom Vermieter mit der Folge eingezogen, dass der jeweilige Tagesmietanspruch des Mieters entfällt und der Vermieter zur vorzeitigen Kündigung des Vertragsverhältnisses gem. Ziffer 5.2 berechtigt ist.

5.6 Bei einem vom Mieter verschuldeten Abhandenkommen (Diebstahl) oder Totalschaden des Fahrzeugs hat der Mieter den vom Vermieter zu bemessenden jeweiligen Wert des Fahrzeugs zu ersetzen. (aktueller Händlerwiederbeschaffungswert, zzgl. etwaige Fracht u. Überführungskosten)

5.7 Bei Verlust von zu Verfügung gestelltem Zubehör (Schloss, Tacho, Ladegeräte etc.) haftet der Mieter mit dem jeweiligen Wiederbeschaffungswert.

5.8 Sämtliche Schäden, egal ob durch Verschleiß oder durch Verschulden des Mieters entstanden, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.

5.9 Wird während der Mietdauer des Fahrrads eine Reparatur notwendig, um den ordnungsgemäßen Betrieb oder die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, so hat der Vermieter diese in einer angemessenen Zeit vorzunehmen oder dem Mieter ein angemessenes Ersatzfahrzeug anzubieten. Andere Betriebsstätten als die des Vermieters darf der Mieter zur Reparatur nur mit Einwilligung des Vermieters (ausdrücklich vorherige Zustimmung) beauftragen; anderenfalls trägt der Mieter die Kosten der Fremdbeauftragung selbst.

  1. Verhalten bei Unfall
    Der Vermieter ist bei jeder Beschädigung am Fahrrad sofort telefonisch unter 04751/3891 zu benachrichtigen. Anschließend ist dem Vermieter eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung über den Unfallverlauf zu geben. Der Mieter oder dessen Fahrer sind verpflichtet, die Personendaten und Anschriften aller Unfallbeteiligten und Zeugen, ferner Zeit, Ort und Straße des Unfallgeschehens sowie ggf. die amtlichen Kennzeichen der unfallbeteiligten Fahrzeuge festzuhalten. Bei Unfällen mit einem geschätzten Schaden von über 200,- Euro ist immer die Polizei hinzuzuziehen.
  2. Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass gemäß DSGVO die personenbezogenen und für die Vertragsdurchführung benötigten Daten des Mieters in unserem Unternehmen gespeichert werden. Hier gelten die derzeit gültigen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Ausführliche Datenschutzbestimmungen finden Sie auf unserer Internetseite unter https://cuxurlaub.info/datenschutz/ oder als Aushang in unserer Rezeption.

Fredebohm Touristik Inh. Ole Fredebohm e. K., Norderteiler Weg 2, 21762 Otterndorf

info@cuxurlaub.info, 04751/3891

Stand: 01.02.2022